Prof. Dr. Ulrich Feige - Rechtsanwalt und Notar

Nach Studium an den Universitäten in Münster, Bonn und Lausanne/Schweiz, seiner Grundwehrdienstzeit in München und Bonn sowie Referendarzeit mit Abordnung zur Deutsch-Indischen Handelskammer Neu Delhi/Indien wurde Prof. Dr. Feige 1986 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Herr Prof. Dr. Feige promovierte im Februar 1988 und wurde nach Aufnahme seiner Lehrtätigkeit an der Kath. Fachhochschule Norddeutschland im Oktober 1992 zum Professor ernannt. Seine Bestellung zum Notar erfolgte im Dezember 1995.

Herr Prof. Dr. Feige berät Sie unter anderem in Fragen des Gesellschafts-, Erb- und Grundstücksrechts, sowie des Handelsrecht.

Kontakt:
Prof. Dr. Ulrich Feige
Tel.: 05462 7413-14
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